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Kfz.-Hauptuntersuchungen

Als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) - der größten Überwachungsorganisation von freien Sachverständigen - führen wir in deren Auftrag entsprechend der Gesetzgebung Fahrzeuguntersuchungen gemäß § 29 der StVZO durch.

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Folgende Leistungen können unsere Prüfingenieure Ihnen anbieten:

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Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchung) zur Erlangung der amtlichen Prüfplakette nach Anlage VIIIa an anerkannten Prüfstützpunkten wie z.B. Werkstätten.


Untersuchung Motormanagement und der Abgase (UMA, vormals Abgasuntersuchung / AU) die seit 01.01.2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
 

Zusätzliche Untersuchungen:

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  • Untersuchung zur Erlangung des H-Kennzeichens für Oldtimer (§ 21c alt bzw. § 23 neu StVZO).

  • Überprüfungen nach BO-Kraft – Fahrzeuge zur Personenbeförderung

  • Überprüfungen nach ADR - GGVS (Gefahrgut-Verordnung Straße)

  • Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV (früher § 27 StVZO)

  • Überprüfung der Verkehrssicherheit nach § 5 FZV (früher § 17 StVZO)

  • Ergänzende Untersuchungen zu Hauptuntersuchung für Fahrzeuge mit Gasantrieb (GWP, GSP)

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Abnahmen von Fahrzeug Ein- und Anbauten nach § 19 (3) StVZO, z. B.:

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  • Tieferlegungen

  • Reifen und Räder

  • Spoiler und Verbreiterungen

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