Kfz.-Hauptuntersuchungen
Als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) - der größten Überwachungsorganisation von freien Sachverständigen - führen wir in deren Auftrag entsprechend der Gesetzgebung Fahrzeuguntersuchungen gemäß § 29 der StVZO durch.
Folgende Leistungen können unsere Prüfingenieure Ihnen anbieten:
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Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchung) zur Erlangung der amtlichen Prüfplakette nach Anlage VIIIa an anerkannten Prüfstützpunkten wie z.B. Werkstätten.
Untersuchung Motormanagement und der Abgase (UMA, vormals Abgasuntersuchung / AU) die seit 01.01.2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
Zusätzliche Untersuchungen:
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Untersuchung zur Erlangung des H-Kennzeichens für Oldtimer (§ 21c alt bzw. § 23 neu StVZO).
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Überprüfungen nach BO-Kraft – Fahrzeuge zur Personenbeförderung
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Überprüfungen nach ADR - GGVS (Gefahrgut-Verordnung Straße)
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Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV (früher § 27 StVZO)
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Überprüfung der Verkehrssicherheit nach § 5 FZV (früher § 17 StVZO)
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Ergänzende Untersuchungen zu Hauptuntersuchung für Fahrzeuge mit Gasantrieb (GWP, GSP)
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Abnahmen von Fahrzeug Ein- und Anbauten nach § 19 (3) StVZO und Einzelabnahmen nach § 21 StVZO, z. B.:
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Tieferlegungen
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Reifen und Räder
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Spoiler und Verbreiterungen